Psychologisches Gutachten und gutachterliche Stellungnahme 

Die Erstellung von psychologischen Gutachten und Stellungnahmen ist begrenzt auf Fragestellungen mit Bezugnahme auf eine Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit.

Psychologische Gutachten werden prinzipiell aus dem gesamten Bundesgebiet angenommen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei umfangreichen Fragestellungen liegt bei 1 – 2 Monaten. Ziel ist es innerhalb von 10 Werktagen nach Anfrage eine Begutachtung zu ermöglichen.

Bei der Begutachtung werden unterschiedliche diagnostische Methoden herangezogen. Zu diesen gehören: die Auswertung der Akten, das standarsierte Interview (biographische Anamnese, insbesondere auch die Berufsanamnese), die anamnestische Exploration sowie die testpsychologische Untersuchung. Auf der Grundlage  der Aktenvorbefunde werden die vorgeschichtlichen Erkrankungsbezüge ausgewertet sowie in Relation zu den Ergebnissen der aktuellen psychischen Ausgangslage im Hinblick auf die hierbei zu beurteilende berufliche Leistungsfähigkeit validiert.